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Wir klären für Sie ab, was günstiger ist und verlangen das entsprechende Anmeldeformular bei der MWST in Bern. Eine einmal gewählte Abrechnungsmethode gilt grundsätzlich immer für 5 Jahre.
Wir erstellen die Quartals-Abrechnungen und stellen bei Bedarf das Fristenverlängerungsgesuch.
Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), welche per 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, ergeben sich für das Motorfahrzeuggewerbe diverse Änderungen. Die bedeutendste betrifft die Abschaffung der Margen- bzw. Differenzbesteuerung. Stattdessen kann neu ein fiktiver Vorsteuerabzug vorgenommen werden, es müssen allerdings einige Formvorschriften eingehalten werden. So müssen auf den Belegen folgende Angaben zwingend ersichtlich sein:
Im weiteren muss über die Gebrauchtgegenstände eine Bezugs- und Lieferungskontrolle geführt werden. Bei Gebrauchtgegenständen, die zu einem Gesamtpreis erworben werden, sind pro Gesamtheit separate Aufzeichnungen zu führen.
Wenn ein Gebrauchtwagen mangels Verkaufsmöglichkeiten selber genutzt wird (neuer Zweck), muss der Vorsteuerabzug allerdings wieder rückgängig gemacht werden.